RINGLER INFORMATIK – LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR SNAPFORM VIEWER 1.X
Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Ringler Informatik AG («RINGLER»). Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben, sowie für alle von RINGLER diesbezüglich angebotenen
- Updates (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Bugfixes, Patches, Updates, Upgrades, Erweiterungen, neue Versionen und Nachfolger der Software, zusammenfassend als «Updates» bezeichnet)
- Ergänzungen
- Internetbasierte Dienste
- Supportleistungen
Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, gelten diese eigenen Bestimmungen
Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bestimmungen an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, verfügen Sie über die nachfolgend aufgeführten Rechte.
1. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software zu installieren und zu verwenden.
2. INTERNETBASIERTE DIENSTE. RINGLER bietet internetbasierte Dienste in Verbindung mit der Software an und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern oder zu stornieren.
3. GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung der Software. RINGLER behält sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Dabei sind Sie verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind ausserdem nicht dazu berechtigt
- technische Beschränkungen der Software zu umgehen,
- die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es durch das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist,
- die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können,
- die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen,
- die Rechte an der Software oder diesen Vertrag auf Dritte zu übertragen.
4. AUTOMATISCHE UPDATES. Diese Software enthält ein standardmässig eingeschaltetes Feature zur automatischen Aktualisierung. RINGLER ist berechtigt, dieses jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Weiter sind Sie berechtigt, dieses Feature auszuschalten, während die Software ausgeführt wird («deaktivieren»). Wenn Sie dieses Feature nicht ausdrücklich deaktivieren, (a) stellt es über das Internet eine Verbindung zu Computersystemen von RINGLER oder einem Serviceprovider her, (b) verwendet es Internetprotokolle, um an die entsprechenden Systeme Ihre Computerinformationen zu senden, wie z.B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben, und (c) lädt es automatisch aktuelle Updates für eine Vorversion der Software herunter und installiert diese oder fordert Sie auf, diese herunterzuladen und zu installieren. Indem Sie die Software installieren und dieses Feature nicht deaktivieren, stimmen Sie der Übertragung Ihrer Computerinformationen sowie dem automatischen Download und der automatischen Installation von Updates zu.
5. SUPPORTLEISTUNGEN. RINGLER stellt Supportleistungen für die Software via www.snapform.com zur Verfügung.
6. GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag sowie die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportleistungen stellen den gesamten Vertrag für die Software und die Supportleistungen dar.
7. ANWENDBARES RECHT.
a. Schweiz. Wenn Sie die Software in der Schweiz erworben haben, regelt das Gesetz des Kantons Zürich die Auslegung dieses Vertrags und gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Gesetze des Bundes regeln alle anderen Ansprüche, einschliesslich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen, aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Schadenersatzverfahren.
b. Ausserhalb der Schweiz. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
8. RECHTSKRAFT. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie ausserdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Landes ergeben, sofern diese Gesetze dies nicht zulassen.
9. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. Die Software wird «wie besehen» lizenziert. Sie tragen das mit der Verwendung verbundene Risiko. RINGLER gibt keine ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können. Im durch das örtlich anwendbare Recht gestatteten Umfang schliesst RINGLER implizierte Garantien für die Gebrauchstauglichkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Rechten Dritter aus.
11. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON SCHADENERSATZFORDERUNGEN UND ANSPRÜCHEN. Sie können von RINGLER und deren Lieferanten nur einen Ersatz für direkte Schäden bis zu einem Betrag von 5 US-Dollar erhalten. Sie können keinen Ersatz für andere Schäden erhalten, einschliesslich Folgeschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, spezielle, indirekte oder beiläufig entstandene Schäden.
Diese Beschränkung gilt für
- jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software sowie mit Diensten und Inhalten (einschliesslich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern,
- Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.
Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn RINGLER von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet.
Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz «Beschränkung und Ausschluss von Schadenersatzforderungen und Ansprüchen» auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschliesslich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen:
RINGLER haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
RINGLER haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet RINGLER auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn RINGLER eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung von RINGLER auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet RINGLER auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Zug, 1. Januar 2008
Ringler Informatik AG